Teilnahmebedingungen
Veranstalter
Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Hexental e.V.
Anmeldung
- Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
- Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis der Lehrgangsleiters oder Veranstaltungsleiters gestattet.
- Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Teilnehmer sind verpflichtet ihre Daten vor dem Absenden auf Korrektheit zu prüfen. Wir behalten uns vor, unvollständige oder eindeutig fehlerhafte Anmeldungen abzulehnen.
- Wenn sie nicht durch einen Erziehungsberechtigten angemeldet wurden, haben minderjährige Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang oder Veranstaltung mitzubringen.
Kursgebühr
Die Kursgebühr ist am zweiten Kurstag in Bar zu entrichten. Der erste Kurstag dient als Schnuppertermin, nach dem jeder Teilnehmer entscheiden kann, ob er am Kurs teilnehmen möchte oder nicht. Eine Rückerstattung der Kursgebühr nach Beginn des Kurses ist nicht möglich.
Körperliche Voraussetzungen
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass der Kurs nur für Personen mit solider schwimmerischer Fitness ist. Die Abgabe einer ausgefüllten Selbsterklärung zum Gesundheitszustand ist eine notwendige Voraussetzung für die Teilnahme. Zudem wird die Beherrschung des Brustschwimmens und eine grundlegende Beherrschung des Kraulschwimmens vorausgesetzt.
Wenn der Teilnehmer an körperlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen leidet, die seine körperliche Leistungsfähigkeit im Wasser beeinträchtigen, also zum Beispiel Erkrankungen/Verletzungen/Einschränkungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Atmungsorgane, des Bewegungsapparates oder der Gehör- und Gleichgewichtsorgane, wird der Teilnehmer dies dem Kursleiter spätestens am ersten Kursabend mitteilen. Im Zweifelsfall kann ein ärztliches Attest verlangt werden, in dem die körperliche Eignung zum Kurs bestätigt wird.
Teilnahmevoraussetzungen
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Für das Rettungsschwimmabzeichen Silber benötigt der Teilnehmer einer der folgenden Erste-Hilfe Nachweise (nicht älter als 2 Jahre):Wir akzeptieren Erste-Hilfe Nachweise unter anderem von den folgenden Organisationen: Arbeiter Samariter Bund (ASB), DLRG, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und des Malteser Hilfsdienstes (MHD). Ersatzweise wird auch die Erbringung eines Nachweis nach §19 Abs5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) anerkannt oder eines von den Berufsgenossenschaften (BG) zertifizierten Kurses. Die Mindestzahl der Unterrichtseinheiten muss allerdings generell je Kursart erfüllt sein.
Der gültige Nachweis für den Erste-Hilfe Kurs oder den Auffrischungskurs muss uns spätestens am ersten Tag der Prüfung vom Teilnehmer vorgelegt werden. Ansonsten ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich. Akzeptiert werden:
- Erste-Hilfe Ausbildung (9 Unterrichtseinheiten) oder
- Erste-Hilfe Fortbildung (9 Unterrichtseinheiten)
Ausbildung und Prüfung
Wenn der Teilnehmer alle Prüfungen besteht und alle Teilnahme-Voraussetzungen erfüllt hat, kann der Rettungsschwimmpass ausgestellt werden. Eine Ausgabe der Rettungsschwimmpassurkunde direkt am letzten Prüfungstag ist in der Regel nicht möglich.
Der Einsatz von Hilfsmitteln ist während der Prüfung nicht erlaubt. Darunter fallen auch Taucher- und Schwimmbrillen. Sollte es zu einem Verstoß kommen, behalten wir uns das Recht vor, den Teilnehmer vom Kurs und der Prüfung auszuschließen. Der Teilnehmerbeitrag wird in diesem Falle nicht erstattet.
Einige Techniken sind nur unter Anleitung und Aufsicht des Kursleiter erlaubt. Dazu zählen insbesondere die Befreiungsgriffe, das Anlanden und Tauchen (ggf. können im Kurs noch weitere genannt werden). Dem Teilnehmer ist bewusst, dass das Üben diese Techniken während des Kurses nur unter Aufsicht des Kursleiters gestattet sind. Ferner ist Ihm bewusst, das Tauchen mit Schwimmbrillen komplett untersagt ist.
Lehrgangsabsage
Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Reisekosten
Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Wir weisen darauf hin, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.
Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Hexental e.V.
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.